Ab 2025 fällt eine bisher bequeme Steuererleichterung im Lohnsteuerverfahren weg: die sogenannte Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, Jubiläumszahlungen oder Vergütungen für mehrere Jahre. Arbeitgeber dürfen diesen Steuervorteil künftig nicht mehr direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigen. Die Entlastung kann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung und damit erst im Steuerbescheid geltend gemacht werden. Das hat praktische Folgen – vor allem für die Liquidität vieler Betroffener.
Was sich konkret ändert
Bislang konnten Arbeitgeber auf Antrag die Fünftelregelung bereits bei der Auszahlung berücksichtigen. Das senkte die Lohnsteuer sofort und verbesserte die Auszahlungssumme. Ab 2025 entfällt diese Möglichkeit vollständig. Stattdessen müssen Arbeitnehmer die Steuererstattung über den Einkommensteuerbescheid des Folgejahres abwarten.
Ziel der Neuregelung
Das Bundesfinanzministerium begründet die Änderung mit einer einheitlicheren Anwendung und weniger Prüfaufwand bei Lohnsteueraußenprüfungen. Kritiker sehen jedoch einen klaren Liquiditätsnachteil für Steuerpflichtige, die auf den sofortigen Effekt angewiesen sind.
Wer betroffen ist
Die Änderung betrifft alle, die außerordentliche Einkünfte erzielen. Dazu zählen insbesondere Arbeitnehmer mit Abfindungen, hohe Bonuszahlungen oder Nachzahlungen für mehrere Jahre. Auch Selbstständige, die entsprechende Einkünfte erklären, sind faktisch erst mit dem Steuerbescheid entlastet.
Tipps der Redaktion
Planung ist ab 2025 noch wichtiger. Wer eine Abfindung oder Sonderzahlung erwartet, sollte den Zeitpunkt und die Höhe mit Blick auf das Steuerjahr abstimmen. Bei hohen Beträgen kann sich eine Verschiebung ins nächste Jahr lohnen.
✅ Abfindungen steuerlich vorab durchrechnen
✅ Auszahlungszeitpunkt strategisch festlegen
✅ Liquiditätspuffer für spätere Erstattung einplanen
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Experteneinschätzung
„Der Wegfall der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren ist vor allem ein Liquiditätsproblem. Wer hohe Einmalzahlungen erhält, muss den Steuerbonus jetzt oft ein Jahr später abwarten. Das gehört ab sofort in jede Finanzplanung.“ – Rechtsanwalt Björn Kasper
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Begünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, Bonuszahlungen, Vergütungen für mehrere Jahre oder bestimmte Nachzahlungen. Sie verteilt die betreffende Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre, um die Progressionswirkung zu mildern. Das führt dazu, dass der Steuersatz auf diese Einkünfte geringer ausfällt, weil das Einkommen nicht in einem Jahr künstlich „in die Höhe schießt“. Der Vorteil besteht also in einer gleichmäßigeren Besteuerung und einer spürbaren Entlastung bei hohen Einmalzahlungen. Sie ist im Einkommensteuergesetz (§ 34 EStG) geregelt und wird in der Praxis sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige angewendet.
Welche Zahlungen sind betroffen?
Betroffen sind alle außerordentlichen Einkünfte, die nicht regelmäßig, sondern einmalig oder in großen Abständen anfallen. Dazu gehören insbesondere Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hohe Bonuszahlungen, Vergütungen für mehrere Jahre und bestimmte Nachzahlungen, etwa aus Tarifverhandlungen oder Gerichtsurteilen. Auch Entschädigungen für den Verzicht auf bestimmte Rechte können darunterfallen. Entscheidend ist, dass diese Zahlungen nicht regelmäßig fließen und damit einen Ausnahmetatbestand darstellen.
Warum wird die Regelung im Lohnsteuerverfahren gestrichen?
Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Anwendung der Fünftelregelung durch Arbeitgeber zu Verwaltungsaufwand und Uneinheitlichkeiten geführt hat. Unterschiedliche Auslegungen und Berechnungsfehler bei Lohnsteuerprüfungen hätten für zusätzlichen Klärungsbedarf gesorgt. Durch die Streichung im Lohnsteuerverfahren soll das Verfahren vereinheitlicht und der Prüfaufwand auf die Finanzämter verlagert werden. Kritiker bemängeln, dass dies zu Liquiditätsnachteilen für Arbeitnehmer führt, da der steuerliche Vorteil nicht mehr sofort, sondern erst nach der Steuerveranlagung spürbar wird.
Wie erhalte ich den Vorteil ab 2025?
Ab 2025 muss die Fünftelregelung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das bedeutet: Die steuerliche Entlastung fließt erst mit dem Steuerbescheid, der in der Regel Monate nach Ende des Steuerjahres erstellt wird. Arbeitnehmer müssen also zunächst die volle Lohnsteuer auf die Einmalzahlung entrichten und erhalten den Vorteil später in Form einer Steuererstattung. Um den Effekt optimal zu nutzen, sollte man alle relevanten Unterlagen zur Zahlung beifügen und die Fünftelregelung explizit beantragen.
Gilt die Änderung auch für laufende Lohnzahlungen?
Nein, die Änderung betrifft ausschließlich außerordentliche Einkünfte. Laufende Monatsgehälter und regelmäßige Zahlungen werden wie gewohnt nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Nur wenn ein Einkommensteil die Kriterien für außerordentliche Einkünfte erfüllt, kommt die Fünftelregelung überhaupt in Betracht. Für die meisten Arbeitnehmer macht sich die Änderung also nur bemerkbar, wenn sie eine größere Einmalzahlung erhalten.
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Die Erstattung erfolgt nach Bearbeitung der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt. Je nach Bundesland und Bearbeitungsdauer kann dies zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Im Durchschnitt erfolgt die Steuererstattung in Deutschland im Sommer oder Herbst des Folgejahres. Wer auf den Betrag angewiesen ist, sollte daher rechtzeitig Rücklagen bilden, um den Zeitraum bis zur Erstattung zu überbrücken.
Wie kann ich Liquiditätsengpässe vermeiden?
Die wichtigste Maßnahme ist vorausschauende Finanzplanung. Wer weiß, dass eine hohe Einmalzahlung ansteht, sollte den möglichen Steuerabzug einkalkulieren und einen Teil des Geldes zurücklegen. Auch der Auszahlungszeitpunkt kann mit dem Arbeitgeber verhandelt werden – in manchen Fällen lohnt sich eine Verschiebung ins Folgejahr, um die Steuerbelastung zu optimieren. Steuerberater können dabei helfen, die steuerliche Wirkung genau zu berechnen und die bestmögliche Auszahlungsgestaltung zu finden.
