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Gewerbesteuer – Warum viele Selbstständige sie unterschätzen

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Du bist selbstständig oder betreibst ein kleines Unternehmen? Dann solltest du die Gewerbesteuer nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Viele denken, sie trifft nur große Firmen – und erleben am Ende eine teure Überraschung.
In diesem Artikel erfährst du, wer Gewerbesteuer zahlen muss, welche Freibeträge gelten, wie du richtig kalkulierst und welche Rolle dein Wohnort spielt.

Was ist die Gewerbesteuer überhaupt?

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie fließt nicht an den Bund, sondern an die Gemeinde, in der das Unternehmen sitzt.

Im Unterschied zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer wird sie nicht über den Finanzamtbescheid direkt eingezogen, sondern über einen Gewerbesteuermessbetrag, auf den die Kommune ihren Hebesatz anwendet.

Grundlage ist der Gewinn laut Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung, korrigiert um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen – und wer nicht?

Die Gewerbesteuer trifft alle Gewerbebetriebe – das heißt alle, die selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, aber keine freien Berufe ausüben.
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Journalisten sind befreit.
Sobald du aber ein klassisches Gewerbe anmeldest – etwa als Handwerker, Einzelhändler, IT-Dienstleister oder Online-Shop – bist du grundsätzlich dabei.

Auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer gewerbesteuerpflichtig – ohne Freibetrag.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Der Steuersatz hängt vom Wohnort ab – genauer: vom Hebesatz der Gemeinde.
Der liegt bei mindestens 200 %, oft aber bei 350–500 % – in Großstädten noch höher.

Die Berechnung sieht so aus:

Gewinn – Freibetrag (24.500 € bei Einzelunternehmen) = Bemessungsgrundlage × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde

Beispiel: 50.000 € Gewinn, Gemeinde mit 400 % Hebesatz:
(50.000 – 24.500) = 25.500 × 3,5 % = 892,50 × 4,0 = 3.570 € Gewerbesteuer

Welche Freibeträge gelten?

Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) haben einen Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften nicht.

Auch Existenzgründer haben keine Sonderregelung – die Gewerbesteuer gilt ab dem ersten Cent Gewinn über dem Freibetrag.

Wichtig: Verluste aus anderen Einkunftsarten können nicht verrechnet werden – du kannst also auch mit niedrigen Gesamteinkünften in der Gewerbesteuerpflicht landen.

Kann ich die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechnen?

Ja – aber nur teilweise.

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet – bis zu einem Multiplikator von 3,8 × Messbetrag.

Wenn dein Wohnort einen hohen Hebesatz hat, bleibt trotzdem oft eine Restbelastung übrig.
Kapitalgesellschaften können nichts anrechnen – sie zahlen Gewerbesteuer on top zur Körperschaftsteuer.

Warum wird die Gewerbesteuer oft unterschätzt?

Weil viele Selbstständige sich auf die Einkommensteuer konzentrieren – und vergessen, dass bei hohen Gewinnen die Gewerbesteuer massiv zuschlagen kann.

Gerade in Städten mit hohem Hebesatz kann die Belastung bei über 15 % des Gewinns liegen.
Außerdem wird die Vorauszahlung oft nachträglich festgesetzt – das heißt, du bekommst Jahre später eine Nachzahlung über mehrere Tausend Euro, wenn du nicht kalkulierst.

Praxistipp für Selbstständige

Plane die Gewerbesteuer immer fest mit ein – und prüfe regelmäßig, ob du im Gewinn über 24.500 € liegst.
Wenn du in einer Gemeinde mit hohem Hebesatz wohnst, kann ein Umzug in eine Nachbarstadt Tausende Euro im Jahr sparen.
Und: Achte auf rechtzeitige Vorauszahlungen – das erspart Ärger mit dem Finanzamt und Nachzahlungszinsen.

Der Blick aus der Expertenbrille

Die Gewerbesteuer ist die Steuer, über die keiner spricht – bis die Nachzahlung kommt.
Ich hab schon Mandanten gesehen, die plötzlich 6.000 Euro zahlen mussten, obwohl sie dachten, sie hätten „alles versteuert“.

Und dann der Klassiker: GmbH gegründet, 3.000 Euro Gewinn – und trotzdem Steuer, weil es keinen Freibetrag gibt.

Was viele auch nicht checken: In Großstädten frisst der Hebesatz dein halbes Plus auf. Da lohnt sich manchmal schon der Umzug zwei Straßen weiter – andere Gemeinde, halber Steuersatz.
Fazit? Wer selbstständig ist, muss Gewerbesteuer kennen. Wer sie ignoriert, zahlt doppelt – erst an die Stadt, dann an den Steuerberater für den Rettungsversuch.

FAQ – Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben. Jeder, der ein Gewerbe betreibt – ob Einzelunternehmer, GbR oder GmbH – kann gewerbesteuerpflichtig sein. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten sind davon ausgenommen. Kapitalgesellschaften zahlen sie immer – unabhängig vom Gewinn.

Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Ja, aber nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Erst darüber hinaus fällt Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer genau?

Ausgangspunkt ist der Gewinn laut Steuererklärung. Davon wird der Freibetrag abgezogen, das Ergebnis wird mit 3,5 Prozent multipliziert. Dieser sogenannte Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert – das ergibt die tatsächliche Gewerbesteuer. Der Hebesatz kann stark variieren.

Wie wirkt sich der Hebesatz der Gemeinde auf die Steuer aus?

Der Hebesatz bestimmt, wie hoch deine Gewerbesteuer am Ende ausfällt. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest. In kleineren Orten liegt er oft unter 350 Prozent, in Großstädten kann er bei 500 Prozent oder mehr liegen. Je höher der Hebesatz, desto höher die Steuerlast – bei gleichem Gewinn.

Kann ich die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer geltend machen?

Ja – aber nur, wenn du Einzelunternehmer oder Personengesellschafter bist. Dann kannst du die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Messbetrags auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen. Kapitalgesellschaften haben keine Möglichkeit zur Anrechnung.

Wann wird die Gewerbesteuer fällig und wie erfolgt die Zahlung?

In der Regel erfolgt die Zahlung quartalsweise per Vorauszahlung. Nach Abgabe der Steuererklärung wird die endgültige Gewerbesteuer festgesetzt. Wenn du zu wenig vorausgezahlt hast, kann eine Nachzahlung auf dich zukommen. Wichtig ist, dass du Vorauszahlungen fristgerecht leistest.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuer nicht rechtzeitig bezahle?

Dann können Säumniszuschläge, Mahngebühren und sogar Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Das Finanzamt ist bei ausbleibender Zahlung nicht zimperlich. Es drohen Kontopfändungen und hohe Zusatzkosten. Deshalb ist es wichtig, pünktlich zu zahlen und Nachzahlungen frühzeitig einzuplanen.

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