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Küche, Couch, Co-Working – Was ist 2025 noch absetzbar im Homeoffice?

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Worum geht’s hier?

Homeoffice bleibt für viele Arbeitnehmer auch 2025 Alltag. Doch was lässt sich steuerlich eigentlich noch absetzen? Was gilt für das heimische Arbeitszimmer, was für die Tagespauschale? Und wie sieht es aus, wenn du gar keinen festen Raum hast, sondern vom Küchentisch aus arbeitest? Wir zeigen dir, was geht, was nicht mehr geht – und wie du das Maximum rausholst.

Homeoffice und Steuer: Was sich 2025 ändert

Seit dem Steuerjahr 2023 gilt die dauerhafte Homeoffice-Pauschale. Auch 2025 kannst du 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage ansetzen – das ergibt bis zu 1.260 Euro jährlich. Aber Vorsicht: Das ersetzt nicht den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro, sondern zählt dazu. Abziehbar ist der Betrag aber nur, wenn du ihn nicht schon anderweitig ausgeschöpft hast.

Arbeitszimmer: Nur noch mit klarer Trennung

Willst du dein Arbeitszimmer geltend machen, gelten strenge Regeln. Du brauchst einen abgeschlossenen Raum, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Wohnzimmer mit Arbeitsecke zählen nicht. Ist das gegeben, kannst du bis zu 1.250 Euro jährlich absetzen – oder sogar unbegrenzt, wenn es dein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist.

Kombinieren? Nur wenn du die Voraussetzungen erfüllst

Ein Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale gleichzeitig absetzen? Nur wenn du zwei Tätigkeiten parallel ausübst, z. B. als Angestellter mit Homeoffice und als Freiberufler mit Arbeitszimmer. Ansonsten: Entweder oder.

Co-Working-Space und Café? Nur bedingt absetzbar

Du mietest dir einen Platz im Co-Working-Space? Dann kannst du das als Werbungskosten absetzen – aber nur mit Nachweis und Rechnung. Arbeiten im Café bringt steuerlich nichts. Auch Strom, Miete oder Internetkosten in der WG lassen sich nur anteilig geltend machen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Praxistipps für deine Steuer 2025

Nutze ein Haushaltsbuch oder ein digitales Tool, um Homeoffice-Tage genau zu dokumentieren. Bewahre Rechnungen für Co-Working-Spaces, Internetkosten oder Mobiliar auf. Prüfe, ob sich die Einrichtung eines echten Arbeitszimmers lohnt – steuerlich und organisatorisch. Und: Plane deine Steuererklärung frühzeitig. So nutzt du alle Vorteile.

Der Blick aus der Expertenbrille

Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben – aber das Finanzamt hat es immer noch nicht so richtig verstanden. Die Homeoffice-Pauschale ist ein Witz, wenn du tatsächlich von zu Hause arbeitest. Und wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, schaut oft in die Röhre. Was hilft? Eine saubere Dokumentation, ein Verständnis für die Regeln und notfalls ein klärendes Wort mit dem Finanzbeamten. Oder halt: Steuerrecht.io lesen – da steht alles drin.

FAQ: Deine Fragen zur Homeoffice-Steuer 2025

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2025?

Die Pauschale liegt bei 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage. Das ergibt höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Betrag zählt zu den Werbungskosten und ersetzt nicht die Pauschale von 1.230 Euro.

Was gilt für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer?

Das Zimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Ist das gegeben, sind bis zu 1.250 Euro absetzbar – oder sogar unbegrenzt, wenn das Zimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

Kann ich beides absetzen: Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer?

Nur wenn du zwei verschiedene berufliche Tätigkeiten ausübst, z. B. als Angestellter und Freiberufler. In allen anderen Fällen gilt: Entweder oder.

Wie muss ich Homeoffice-Tage nachweisen?

Es reicht eine einfache, tagesgenaue Auflistung – handschriftlich oder digital. Du solltest dokumentieren, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast, und das im Zweifel dem Finanzamt vorlegen können.

Zählt die Homeoffice-Pauschale für Teilzeitbeschäftigte?

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte können die Pauschale nutzen, solange sie an den entsprechenden Tagen tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben.

Kann ich Co-Working-Spaces absetzen?

Ja, aber nur mit Rechnung und wenn die Nutzung beruflich veranlasst ist. Ein Platz im Café zählt nicht dazu.

Was ist mit Internet- und Stromkosten?

Diese können anteilig abgesetzt werden, wenn du ein anerkanntes Arbeitszimmer hast oder nachweisen kannst, dass sie für deine berufliche Tätigkeit erforderlich waren.

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